AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf-Datei)

1. Angebot, Vertragsschluss, Preise
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Bestellungen, sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Diese schriftli­che Bestätigung kann bei sofortiger Lieferung durch Übergabe unserer Rechnung ersetzt werden.
1.2. Die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung, ansonsten, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, aus unseren jeweils gültigen Preislisten.
Die Preise verstehen sich ab unseren Geschäftsräumen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zahlbar in EUR sofort netto Kasse, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
1.3. Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht unserem Kunden nur zu, wenn er nicht vorleistungspflichtig ist, und wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Nicht ausdrücklich als zusammengehörig verkaufte Gegenstände oder sonstige übernommene Leistungen begründen kein einheitliches Vertragsverhältnis, auch wenn sie in einer zusammengefassten Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführt sind, es sei denn, die eine Lieferung oder Leistung kann objektiv nicht ohne die andere erfolgen.

2. Lieferung, Gefahrübergang
2.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager/Geschäftslokal. Wir sind zu Teillieferungen und entsprechender Rechnungsstellung berechtigt. Die Versandkosten trägt der Käufer. Versandweg und mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer freien Wahl überlassen.
2.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Versendung unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die bei Auftragserteilung angegebene Anschrift. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Geschäftsräume verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung mit firmeneigenen Fahrzeugen.
2.3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käu­fers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Der Gefahrübergang vollzieht sich mit der Bereitstellung der versandfertigen Ware.

3. Fristen, Termine, Selbstbelieferungsvorbehalt
3.1. Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart sind. Sie beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung bei unserem Kunden.
3.2. Im Falle höherer Gewalt, sonstiger von uns nicht zu vertretender -auch vorübergehender- Unmöglichkeit oder nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Lieferung durch unsere Vorlieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, falls ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.3. Kommen wir bestehenden Lieferverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, nachdem er uns erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Werktage) gesetzt hat.
Für Schadensersatzansprüche gilt ausschließlich die Regelung in Punkt 5.
3.4. Ist der Kunde an der Wahrnehmung vereinbarter Servicetermine gehindert, hat er dieses rechtzeitig und schriftlich spätestens 48 Stunden vor Beginn mitzuteilen. Anderenfalls schuldet er die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Zu einer Nachholung der Serviceleistung sind wir nicht verpflichtet.

4. Untersuchung, Rüge, Gewährleistung
4.1. Der Empfänger der Ware ist nach Erhalt zur unverzüglichen Überprüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Aufgetretene Sachmängel sind uns unverzüglich unter genauer Angabe der aufgetretenen Fehler schriftlich mit­zu­teilen. Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung zu. Transportschäden bei Bahnversand sind sofort durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme und bei LKW-Versand gem. § 438 HGB festzustellen. 
Frachtpapiere und Schadensfeststellungen sind uns unverzüglich zuzusenden.
4.2. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach unserer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigen wir Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. 
Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden der Kaufpreis abzüglich der Gebrauchsvorteile nach dem Verhältnis der Nutzung zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer gutgeschrieben.

4.3. Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. die Transportkosten für die Ersatzlieferung tragen wir. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert.
4.4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vor liegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von uns berechnet.
4.5. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
4.6. Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Geschäftspartner einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen; das gilt insbesondere für Software.
4.7. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
4.8. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie weiter nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
4.9. Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten, und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit unserer Zustimmung übertragbar.

5. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
5.1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5.2. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit es sich um eine zugesicherte Eigen­schaft handelt, uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wir aus sonstigen gesetzlichen Vorschriften heraus zwingend haften.
5.3. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt wird. In diesen Fällen beschränkt sich unsere Ersatz­pflicht jedoch, vorbehaltlich Ziffer 2, auf den Schaden, der für uns auf­grund der bei Vertragsschluss bekannten oder erkennbaren Umstände als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar war.
5.4. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
5.5. Die Haftung für einen von uns zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
5.6. Ansprüche auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung oder wegen arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich der Anspruch ergibt, ohne diese Kenntnis jedoch spätestens drei Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
5.7. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 24 Monate nach Gefahrübergang. Das gilt nicht für vorsätzliche Vertragsverletzungen oder für Fälle der Arglist.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser uneingeschränktes Eigentum.
6.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen zu überlassen. Er ist zur sachgemäßen Lagerung und ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet.
Der Kunde tritt hiermit im Voraus die ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Überlassung entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zur Geltendmachung der Ansprüche zu erteilen. Er ist weiter verpflichtet, uns vor Entgegennahme der Ware etwa bestehende Globalzessionen zugunsten Dritter mitzuteilen.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir zum Widerruf der Einziehungsermächtigung berechtigt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie eine etwaige Pfändung der Vorbehaltsware gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten, bei Stellung von Insolvenzanträgen, Anträgen zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung oder Scheck-/Wechselprotesten sind wir -unbeschadet weitergehender Rechte- berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und anderweitig freihändig zu verwerten.
Der Verwertungserlös, abzüglich aller mit der Verwertung im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen, die wir ohne besonderen Nachweis pauschal mit 15% des Verwertungserlöses in Rechnung stellen können, wird dem Kunden auf seine Schuld gutgebracht. Ein etwaiger Übererlös wird ausgezahlt.
6.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen unseres Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Verzugsfolgen
7.1. Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen oder Lei­stun­gen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzuges eine Mahngebühr in Höhe von je EUR 5,00 als Mindestverzugsschaden zu zahlen.

8. Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit uns abgeschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung an dritte Personen abzutreten.

9. Software-Produkte
9.1. Die Lieferung von Software-Produkten erfolgt gegen Berechnung einer Lizenzgebühr für zeitlich uneingeschränkte Nutzung. Die Software-Produkte bleiben auch nach voller Bezahlung geistiges Eigentum des Lieferanten oder des Herstellers. Der Kunde erwirbt lediglich ein grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht am Programm.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme nur zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen und keine Kopien zu erstellen. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Kunde für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. In jedem Fall meldet uns der Kunde den Vorfall.
9.3. Der Kunde wird weder Firmenbezeichnungen noch sonstige Angaben auf dem Pro­dukt entfernen oder ändern. Der Kunde wird alle ihm zukommenden Infor­mationen über die Produkte geheimhalten, soweit sie nicht Dritten zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen oder ohnehin offenkundig sind.
9.4. Verstößt der Kunde gegen eine dieser Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die jeweils verwirkte Vertragsstrafe entspricht dem dreifachen Betrag der mit dem Kunden vereinbarten Lizenzgebühr. Die Geltendmachung eines höheren nachweisbaren Schadens bleibt hiervon unberührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheck­klagen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Wiener UN-Abkommens (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf.

11. Sonstiges
Sofern einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirk­samen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck oder der nichtigen Bestimmung entsprechen oder am nächsten kommen.

(Stand: Dezember 2008)

Besondere Bedingungen zur IT-Personalüberlassung
Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, sich während der Dauer des Arbeitsauftrages und für die Dauer eines Jahres nach Bereitstellung der letzten Dienstleistungen gemäß dem Arbeitsauftrag nicht um die Dienste von Mitarbeitern von TargoSoft zu bemühen - es sei denn, TargoSoft hat dem schriftlich zugestimmt.

Erfolgt eine solche Handlung und führt sie dazu, dass der Mitarbeiter eine Anstellung bei dem Kunden annimmt, erklärt sich der Kunde hierdurch einverstanden, TargoSoft als im voraus bestimmten pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes dieser Person bei TargoSoft, zum Ausgleich für dessen Einstellungs- und Ausbildungskosten zu zahlen.